Vertragsbedingungen
Der Unterricht findet grundsätzlich in den Räumlichkeiten der Musikschule statt.
Die Dauer des Unterrichtes richtet sich nach den vereinbarten Zeiten und findet wöchentlich statt. Der Schulbetrieb richtet sich nach den Ferien des Landes Rheinland-Pfalz. Der Musikunterricht ruht
während der Schulferien und den gesetzlichen Feiertagen sowie an Weiberfastnacht, Rosenmontag und Veilchendienstag. Dies entspricht ca. 38 Unterrichtseinheiten im Jahr.
Wenn der Schüler den Unterricht versäumt, hat er keinen Anspruch auf Gebührenminderung oder Erstattung. Bei langwierigen Krankheiten des Schülers ruht der Vertrag bei Vorlage eines ärztlichen
Attestes.
Der durch Verhinderung des Lehrers ausgefallene Unterricht wird nach Vereinbarung nachgeholt oder pro Unterricht ein Viertel der Monatsrate vergütet. Mit Stand vom 01.01.2018 tritt eine zusätzliche
Klausel ein: Im Zeitraum von 12 Monaten ist dem Vertragsnehmer einen durch Krankheit herbeigeführten Ausfall der Unterrichtszeit von 2 Unterrichtseinheiten ohne Vergütung oder Nachholtermin
zuzumuten.
Die Kündigungszeit beträgt vier Wochen und beginnt mit dem 30. des Monats, in dem die schriftliche Kündigung durch den Erziehungs-berechtigten der Musikschule bekanntgegeben wurde. Die letzte
Monatsrate wird dann im Folgemonat eingezogen, der Vertrag erlischt damit.
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
Die Höhe der Unterrichtsgebühren richtet sich nach der aktuellen Preisliste. Das Jahresentgelt wird in zwölf monatlichen Teilbeträgen durch Lastschriftverfahren eingezogen.
Sonstige Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Auch Abweichungen von diesem Schriftformerfordernis bedürfen der Schriftform.